Basisrente (Rüruprente) Schicht 1 - Alterseinkünftgesetz

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Basisrente Erläuterung 2011

Die Basisrente (Rüruprente) ist vor allem für Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Arbeitnehmer gedacht, die ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten können.

Ihre Vorteile

  • Hohe Steuervorteile
  • Kein Zugriff von Gläubigern, Banken, Sozialämtern: Hartz IV sicher
  • Lebenslang garantierte Rentenauszahlungen
  • Variable Altersgrenze ab dem 60. Lebensjahr
  • Attraktive Garantierte Verzinsung zuzüglich Überschüsse
  • Hoher Ertrag durch Fondsvarianten mit oder ohne Beitragserhaltungsgarantie
  • Regelmäßige Sparraten, Einmalzahlungen, Sondereinzahlungen und flexible Anpassung der Beiträge möglich
  • Hinterbliebenenschutz an Ehepartner und Kinder durch Verrentung des Vertragsguthabens
  • Durch Zusatzvertrag Todesfallabsicherung für frei wählbaren Personenkreis möglich
  • Absicherung der Berufsunfähigkeit als Zusatzversicherung wählbar
  • Freie Wahl zwischen hoher gleich bleibender Beginnrente, teil- oder dynamischer Anfangsrente

 

Rürup-Rente - Gestaltungsmöglichkeiten

Seit Anfang 2005 gibt es eine weitere Form der staatlich subventionierten Altersvorsorge: Die so genannte Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Die Versicherungswirtschaft spricht von einer privaten Basis-Rente. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Rürup-Rente wurde mit dem Alterseinkünftegesetz und dem darin vorgesehenen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung eingeführt.

Je nach eigenem Sicherheit/Chance-Empfinden stehen Ihnen vorwiegend vier sinnvolle Basisversorgungs-Modelle zur Auswahl:

  • Basisrente als klassische Rentenversicherung
    Garantieverzinsung 2,25% plus laufende Überschussbeteiligung, Geldanlage im Deckungsstock der Gesellschaft
  • Basisrente als Kombination mit Garantieverzinsung und erhöhtem Aktienanteil
    Interessante Alternative aus klassischer Garantie und aktienorientierter Chance
  • Basisrente als fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie der eingezahlten Beiträge und garantiertem Rentenfaktor
    Eine ausgewogene Mischung aus Sicherheit und Ertragsorientierung
  • Basisrente als fondsgebundene Rentenversicherung mit garantiertem Rentenfaktor
    Die Chancen auf hohen Ertrag stehen im Vordergrund

Gesamtverzinsung bei klassischer Varianten bei Top Gesellschaften: So setzt sie sich zusammen:

Garantierter Rechnungszins 2,25 %
Laufende jährliche Verzinsung, Schlussüberschüsse, Bewertungsreserven      2,55% – 2,85%

Gesamtverzinsung 2011 liegt bei empfehlenswerten Gesellschaften: 4,8% – 5,1 %

Achtung: Viele Gesellschaften verwenden für die gesamten Gewinne neue Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln und Garantiezins)

In den Versicherungsbedingungen findet man bei vielen Gesellschaften die Klauseln, dass für die anfallenden Gewinne mit den dann erst gültigen Rechnungszinsen und Sterbetafeln die endgültige Rente kalkuliert wird. Dies wird ein entscheidender Nachteil sein, da die Lebenserwartung weiter steigen wird und der garantierte Rechnungszins ab 2012 auf 1,75 % gesenkt werden wird.

Tipp: Wählen Sie Gesellschaften, die Ihre Gewinne mit den heutigen Sterbetafeln und den heutigen Rechnungszinsen in Ihrem Rentenversicherungsvertrag berücksichtigen.

Bei Fondsgebundenen Produkten ist ein garantierter Rentenfaktor mit Verzicht auf einschränkende Treuhänderklausel eine wichtige Grundvoraussetzung

Folgende Regelungen sind im Markt möglich

  • Rentenfaktoren mit Anpassungsmöglichkeit (Treuhänderklausel)
  • Garantierte Rentenfaktoren nur auf die eingezahlten Beiträge
  • Garantierte Rentenfaktoren auf die eingezahlten Beiträge und auf das Vertragsguthaben

Sicherheit als entscheidender Kundenvorteil
Die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung steigt und mit ihr wächst das Bedürfnis nach Sicherheit in Bezug auf die Altersvorsorge.

Durch den garantierten Rentenfaktor mit Verzicht auf eine einschränkende Treuhänderklausel wird dem Kunden ein wichtiges Stück garantierte Sorgenfreiheit gewährleistet.

Aktueller Gesamtrentenfaktor
Der aktuelle Gesamtrentenfaktor gibt an, wie hoch die mögliche Rente pro 10.000 € Verrentungsguthaben (Gesamtguthaben zu Rentenbeginn) für den Kunden ausfallen kann. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, wie aktuelle Sterbetafeln und Rechnungszinsen, kann sich der aktuelle Gesamtrentenfaktor bis zum Rentenbeginn ändern. Der endgültige Wert wird jedoch erst zu Rentenbeginn festgelegt.

Garantierter Rentenfaktor
Der garantierte Rentenfaktor hingegen bleibt immer gleich, auch bei Veränderungen der Rahmenbedingungen, z.B. bei Anpassung der Sterbetafeln und Rechnungszinsen. Ihr Kunde erhält niemals weniger als die Rente, die sich aus dem garantierten Rentenfaktor und dem Verrentungsguthaben bei Rentenbeginn ergibt.

Änderungen der Rente aufgrund von veränderter Rahmenbedingungen

Die abgebildeten Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) zeigen den prognostizierten Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung. Für den Zeitraum 1994 bis 2040 wird erwartet, dass die Lebenserwartung um 9 Jahre ansteigen wird.
Sterbetafel:

DAV 1994 86 Jahre
DAV 2004 89 Jahre + 3 Jahre !

Mögliche Weiterentwicklung der Sterbetafel

DAV 2040 95 Jahre + 9 Jahre !

Quelle: Haufeindex 1204544

Dieser Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung hat starke Auswirkungen auf die Rente. Mit jedem Jahr, um das die Lebenserwartung steigt, sinkt die Höhe der möglichen Rente erheblich.

„Echter“ garantierter Rentenfaktor durch Verzicht auf Treuhänderklausel

Viele Versicherer schränken den garantierten Rentenfaktor durch eine Treuhänderklausel ein. Diese Klausel besagt, dass der Rentenfaktor nach Prüfung eines Treuhänders verringert werden kann, wenn sich Rahmenbedingungen, wie z.B. die Sterbetafel ändern.

Tipp: Wählen Sie Gesellschaften die vollständig auf eine Treuhänderklausel verzichten und einen „echten“ garantierten Rentenfaktor bieten.

Steuerliche Behandlung der Versicherungsbeiträge

Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:

  • Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
  • Die Rente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.
  • Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.
  • Der Steuerpflichtige hat keinen Anspruch auf vorzeitige Auszahlung.

Bis zu welchem Betrag werden Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt?

Der neu geschaffene Sonderausgabenabzug beträgt für Ledige 20.000 Euro bzw. für Verheiratete 40.000 Euro. Im Jahre 2011 sind davon 72 % steuerlich abziehbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil um 2 %-Punkte jährlich auf 100 %.

Wieviel können Sie maximal von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen?

    ledig verheiratet (steuerlich zusammen veranlagte Ehegatten)
Jahr Prozent maximal abzugsfähiger Beitrag maximal abzugsfähiger Beitrag
2011 72% 14.400 € 28.800 €
2012 74% 14.800 € 29.600 €
2013 76% 15.200 € 30.400 €
2014 78% 15.600 € 31.200 €
2015 80% 16.000 € 32.000 €
2016 82% 16.400 € 32.800 €
2017 84% 16.800 € 33.600 €
2018 86% 17.200 € 34.400 €
2019 88% 17.600 € 35.200 €
2020 90% 18.000 € 36.000 €
2021 92% 18.400 € 36.800 €
2022 94% 18.800 € 37.600 €
2023 96% 19.200 € 38.400 €
2024 98% 19.600 € 39.200 €
ab 2025 100% 20.000 € 40.000 €

Welche Rentenbezugsarten gibt es?

Es gibt grundsätzlich 3 verschiedene Rentenbezugsarten:

  • Dynamische Renten
    Diese Form bieten alle Gesellschaften an - Die Renten werden jedes Jahr mit freiwilligen Rentensteigerungen erhöht (ca. 0,3 bis 2,35%)
     
  • Teildynamische Renten
    Diese Form bieten nicht alle Gesellschaften an - Beginnrente erhöht, dafür geringere Rentensteigerungen (ca. 0,3 bis 1,0%)
     
  • Nicht dynamische Renten / flexible Renten
    Diese Form bieten nur sehr wenige Gesellschaften an - Maximale Beginnrente, deutlich höhere Beginnrente, keine Rentensteigerungen
Tipp: Wählen Sie grundsätzlich nur Versicherungsgesellschaften mit nicht dynamischen Rentenzahlungen (flexible Rente) aus, da die Steuerbelastung bei dynamischen Renten steigt. (Gilt für alle Personen, die vor dem Jahr 2040 Rentenleistungen beziehen.) Sämtliche späteren Rentenerhöhungen sind voll zu 100 % zu versteuern. Dadurch wird der steuerfreie Rentenanteil stetig kleiner, die Steuerbelastung immer größer.

Zuzahlungen in eine bestehende Basisrente

Ein entscheidender Vorteil für die Basisrente ist die Möglichkeit von flexiblen Zuzahlungen während der Vertragslaufzeit.

Achtung: Viele Gesellschaften verwenden für die späteren Zuzahlungen  neue Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln und Garantiezins)

In den Versicherungsbedingungen findet man bei vielen Gesellschaften die Klausel, dass die Mehrleistung durch  die Zuzahlungen, mit den zum Zuzahlungszeitpunkt   gültigen Rechnungszinsen und Sterbetafeln kalkuliert wird. Dies wird ein entscheidender Nachteil sein, da die Lebenserwartung weiter steigen wird und der garantierte Rechnungszins ab 2012 gesenkt  werden wird.

Tipp: Wählen Sie grundsätzlich nur Versicherungsgesellschaften, bei denen spätere Zuzahlungen mit den heutigen Sterbetafeln und Rechnungszinsen möglich sind.

Steuerliche Behandlung der Rentenzahlungen

Wenn der Versicherungsfall eintritt, gehört die Rürup-Rente zu den sonstigen Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Wie hoch der steuerpflichtige Teil der Rente ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2011 sind 62 % der Rente steuerpflichtig, bei Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 ist die volle Rente steuerpflichtig. Ob eine Einkommensteuer anfällt, hängt allerdings von den übrigen Einkünften des Steuerpflichtigen und seinen persönlichen Freibeträgen ab.

Nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase (Anteil in Prozent)
Renteneintritt Besteuerungsanteil Renteneintritt Besteuerungsanteil
2011 62% 2026 86%
2012 64% 2027 87%
2013 66% 2028 88%
2014 68% 2029 89%
2015 70% 2030 90%
2016 72% 2031 91%
2017 74% 2032 92%
2018 76% 2033 93%
2019 78% 2034 94%
2020 80% 2035 95%
2021 81% 2036 96%
2022 82% 2037 97%
2023 83% 2038 98%
2024 84% 2039 99%
2025 85% 2040 100%

Wem nutzt die Rürup-Rente?

Vorrangige Zielgruppe der Rürup-Rente sind in erster Linie die Selbstständigen mit einer relativ hohen Steuerbelastung. Sie haben bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit (mehr), steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Denn die Riester-Rente oder Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge können sie nicht nutzen. Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung sind ab 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Laufzeit dieser Versicherungen hat vor dem 1. Januar 2005 begonnen und ein Versicherungsbeitrag ist bis zum 31. Dezember 2004 entrichtet worden.

Auch Angestellte profitieren von der Rürup-Rente. Durch den neu geschaffenen Sonderausgabenhöchstbetrag von 20.000,- EUR pro Jahr und Person kann auch ein Angestellter zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig Steuerförderungen nutzen. Gerade bei Angestellten, deren Einkommen weit über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, kann der erhöhte Bedarf neben der Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge durch die Basisrente geschlossen werden.

Eine Rürup-Rente ist vor fremdem und eigenem Zugriff gesichert

Aufgrund der Regelungen zur Rürup-Rente kann ein Versicherungsvertrag vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden. Aus diesem Grunde ist der Wert des Vertrages z.B. beim Arbeitslosengeld II nicht zu berücksichtigen. Ebenso kann z.B. ein Gerichtsvollzieher keine Vertragsauflösung und Auszahlung des Vertragswertes verlangen, da die Rürup-Rente einem gesetzlichen Pfändungsschutz unterliegt. Wichtig ist, dass der Vertragsabschluß und die Einzahlung vor Antragstellung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt. Eine spätere Rentenzahlung kann natürlich wie jede andere Geldzahlung auch gepfändet werden, jedoch sind die allgemeinen Freigrenzen zu beachten.

Was passiert im Falle eines Todes ?

Es gibt folgende Regelungen:

  • Keine Todesfallleistung
  • Zusätzliche Risikoversicherung
  • Verrentung des Vertragsguthabens an Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder
  • Verrentung der eingezahlten Beiträge an Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder
  • Verrentung des Vertragsguthabens an Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder, mindestens aber die eingezahlten Beiträge

Bei der Hinterbliebenenversorgung nach Rentenbeginn sind folgende Regelungen möglich:

  • Restkapitalverrentung
  • Rentengarantiezeit

TiPP: Empfehlenswert sind Versicherungsgesellschaften, die eine Verrentung des Vertragsguthabens oder der gezahlten Beiträge vor Rentenbeginn vorsehen und nach Rentenbeginn eine Restkapitalverrentung oder eine Rentengarantiezeit bieten.

Im Todesfalle wird aus dem vorhandenen Kapital eine Leibrente ermittelt und an die im Gesetz beschriebenen Hinterbliebenen auszahlt. Hierzu gehören nach derzeitiger Rechtslage (§10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b EStG): Der Ehepartner der versicherten Person und die Kinder für die sie Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG erhalten. Die Hinterbliebenenrente wird an den Ehegatten lebenslang gezahlt, an die Kinder erfolgt eine abgekürzte Rentenzahlung (längstens für den Zeitraum, in dem Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne § 32 EStG erfüllt sind. Eine einmalige Auszahlung des Betrages erfolgt nicht.

Tipp: Keine Aktiengesellschaften, sondern Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (a.G.) wählen!

Bei der Wahl des richtigen Versicherers kann die Rechtsform eine große Rolle spielen. Bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gibt es – im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – keine Aktionärsinteressen. Ausserdem sind Versicherungsvereine von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Oftmals geringere Kosten und die Steuerbefreiungen sind die echten Vorteile der Versicherungsvereine.

Protektor – Die Auffanggesellschaft für deutsche Lebensversicherer

Vermeiden Sie Verträge mit Versicherungsgesellschaften, die ihren Firmenhauptsitz nicht in Deutschland haben.  Bei einer Unternehmenspleite ausländischer Versicherer,  gibt es für deutsche Kunden keinen geregelten Insolvenzschutz oder komplizierte Sicherungsmechanismen. Deutsche Gesellschaften gehören dem gesetzlichen Sicherungsfonds „Protektor“ an. Die Protektor Lebensversicherungs-AG sichert im Fall der Fälle sämtliche Ansprüche der Kunden und führt alle Verträge mit unveränderten garantierten Leistungen weiter. Es wird sogar eine marktübliche Überschussbeteiligung bezahlt.  Die Mitglieder des Sicherungsfonds finden Sie unter: www.protektor-ag.de

Welche Zusatzversicherungen sind möglich ?

Zu einer Rürup-Rente können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, deren Beiträge wie die der Rürup-Rente steuerlich gefördert sind. Vorgesehen sind folgende Zusatzversicherungen:

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (aufgrund der steuerlichen Förderung eine sehr lukrative Möglichkeit, wenn sowohl ein BU-Schutz als auch eine Altersvorsorge vorgenommen werden soll).

Durch eine Hinterbliebenenrentenzusatzversicherung können Sie eine Todesfallabsicherung für einen frei wählbaren Personenkreis erreichen. Hierbei handelt es sich um eine selbständige Todesfallabsicherung (keine steuerliche Absetzbarkeit), die sich an der Höhe der Basisversorgung orientiert. Während der Beitragszahlung steigt die Todesfallleistung, bei eventueller „Ruhephase“ des Vertrages bleibt sie konstant. Sie bestimmen bei Vertragsabschluss, über welchen Zeitraum die Versicherungssumme in der Rentenzahlungsphase fallen soll. Es sind jedoch in den meisten Fällen Gesundheitsfragen notwendig.

Achten Sie darauf, dass mindestens 51% des Gesamtbeitrages für die Altersvorsorge aufgewendet werden, da nur dann eine steuerliche Förderung zulässig ist.

„Das mach ich jetzt“

Private Vorsorge ist unverzichtbar. Natürlich ist es verständlich, wenn man gerade in jungen Jahren seine Vorsorge-entscheidung zunächst einige Zeit vor sich herschiebt. Doch das könnte teuer werden:
Wartet ein 30-jähriger Kunde nur ein Jahr und möchte mit 67 Jahren die gleiche Rente erreichen, erhöht sich sein monatlicher Beitrag bereits um 15 %. Staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen gehen ebenso verloren.

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