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Zulagenrente (Riesterrente) – Schicht 2
Bereits 4,5 Millionen Deutsche haben eine Riester-Rente abgeschlossen Die
private Altersvorsorge vom Staat wird mit Förderquoten von ca. 20 % bis zu 80 %
des Sparbeitrages unterstützt. Die Förderquoten hängen ab von der Kinderzahl und
dem persönlichen Einkommen.
Wer gefördert wird
Riester ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, aber auch Beamte können davon
profitieren. Selbständige haben schlechte Karten, wenn sie nicht mit einem
sozialversicherungspflichtigen Ehegatten verheiratet sind.
Zulagen gibt es für die Altersvorsorge von Personen, die Pflichtmitglieder
der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- rentenversicherungspflichtige Angestellte
- Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld oder
Arbeitslosenhilfe
- nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung
- alle geringfügig Beschäftigten auf Basis von 400 Euro, die auf die
Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- pflichtversicherte Selbstständige (wie Handwerker)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte
- Beamte, Richter und Berufssoldaten
- Arbeitnehmer mit einer „beamtenähnlichen Gesamtversorgung“ – also fast
alle Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
versichert sind
Dabei gilt immer: Wenn nur ein Ehepartner zum geförderten
Personenkreis gehört, kann auch der selbst nicht förderfähige Partner die Zulage
erhalten. Voraussetzungen: Beide Partner werden steuerlich zusammen veranlagt
und haben jeweils einen eigenen Vorsorgevertrag abgeschlossen.
Für den förderfähigen Personenkreis gibt es kein Einkommenslimit – auch
Besser-verdienende können in Produkten der Riester-Rente anlegen. Die
staatlichen Zulagen werden lediglich gedeckelt, denn ab 2008 fördert der Bund
maximal vier Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Angestellte, die mit den Jahren über der
Beitragsbemessungsgrenze verdienen, riskieren nicht, aus dem Fördersystem
herauszufallen.
Keine Förderung bekommen:
- Geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die Sozialversicherungsfreiheit in
Anspruch nehmen
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Freiberufler
Wieviel gefördert wird
Bis 2008 maximal vier Prozent. Die Förderung steigt bis 2008 in vier
Schritten. Voraussetzung für die Maximalförderung ist, dass bestimmte
Einkommensanteile in die Altersvorsorge einbezahlt werden. Wer den vollen
Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Höchstzulagen:
Staatliche Zulagen:
| Jahr |
Single |
Ehepaare, bei denen jeder
einen eigenen Riester-Vertrag hat |
Kinderzulage |
| 2006 |
114 Euro |
228 Euro |
138 Euro |
| 2008 |
154 Euro |
308 Euro |
185 Euro (300 Euro für ab dem 01.01.2008 Geborene) |
Kinderzulage erhält nur, wer auch Kindergeld bezieht.
Wie viel jeder sparen muss
Notwendig sind 60 Euro Mindestbetrag. Fördern und fordern heißt auch bei der
Riester-Rente die Devise. Wer die Förderung will, muss einen Teil seines
Jahresgehalts einzahlen.
Maximal-Sparbeiträge
| Jahr |
Anteil des
Jahreseinkommens |
| 2006 |
drei Prozent |
| 2008 |
vier Prozent |
Weniger ist auch möglich. Diese Beiträge sind kein Muss, wer weniger spart,
bekommt natürlich auch weniger Förderung. Die Zulage wird anteilig gekürzt. Ganz
ohne Eigenbeitrag geht es indes nicht: Dieser Sockelbetrag beträgt ab 2005 genau
60 Euro je Riester-Vertrag.
Aussetzen bei Engpässen
Wenn es einmal nicht so läuft im Leben, kann der Versicherte auch aussetzen.
Natürlich entfällt dann die staatliche Förderung für den Zeitraum.
Riester - Rente
Die Riesterförderung ist ideal für Ehepaare, vor allem, wenn ein Partner
weniger verdient. Familien mit Kindern werden über die "Kinderzulagen" und
Förderquoten von ca. 20 % bis zu 80 % des Sparbeitrages großzügig unterstützt.
Ihre Vorteile
- Mit garantierter Verzinsung oder als Fondsvariante abschließbar
- Rentenauszahlung schon ab dem 60. Lebensjahr möglich
- Lebenslang garantierte Rentenauszahlungen
- Auszahlung von bis zu 30% des Kapitals
- Beitragsgarantie: auf Beiträge und Zulagen durch den Versicherer.
- Absicherung eines Hinterbliebenenschutz ist möglich
- Kein Zugriff von Gläubigern, Banken, Sozialämtern: Hartz IV sicher
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