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Private Rente - Schicht 3
Leistungen sind sowohl als Rente als auch als einmalige Kapitalzahlung
möglich. Für Rentenzahlungen gilt die günstige Ertragsanteilbesteuerung. Bei
Kapitalisierung sind die Erträge steuerpflichtig.
Die Erträge werden nur zur Hälfte besteuert, wenn der Vertrag mind. 12 Jahre
läuft und die Kapitalisierung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.
Leistungen im Todesfall sind sowohl als Rente als auch als einmalige
Kapitalzahlung möglich. Eine Todesfallsumme kann vereinbart werden. Leistungen
sind auch an "sonstige Dritte" möglich. Kapitalleistungen 'wegen Todes' werden
steuerfrei ausbezahlt. Verträge sind in Bezug auf Beitragshöhe, Laufzeit,
Bezugsrecht etc. frei gestaltbar. Beleihung, Abtretung und Rückkauf sind
möglich.
Nicht geförderte private Lebens- und Rentenversicherungen sind vor
Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II zu verwerten (Hartz IV). Der sog.
Grundfreibetrag und - bei vertraglicher Vereinbarung (Verwertungsausschluss) -
ein gesonderter Altersvorsorgefreibetrag können geltend gemacht werden.
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© 1999-2011 Martin Neßlböck Versicherungsmakler GmbH
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