|
Home ->
Altersvorsorge ->
Betriebliche Altersversorgung
-> Unterstützungskasse
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein Versorgungsträger, der dem Arbeitgeber die
Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung abnimmt, dem Arbeitnehmer aber
formal keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen einräumt. Es besteht aber ein
faktischer Anspruch auf die vom Arbeitgeber zugesagten Leistungen, da der
Arbeitgeber für den Fall, dass die Unterstützungskasse nicht leistet, für die
Erfüllung der zugesagten Leistungen haftet. Außerdem besteht eine
Beitragspflicht zum Pensionssicherungsverein – PSV.
Für den Arbeitnehmer sowie gegebenenfalls auch noch für den Rentner leistet
der Arbeitgeber Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die dann auch die
späteren Leistungen auszahlt. Die Höhe der jährlichen Zuwendungen kann der
Arbeitgeber je nach seiner wirtschaftlichen Lage relativ frei variieren, sofern
es sich um eine sogenannte pauschal dotierte und nicht rückgedeckte
Unterstützungskasse handelt. Sind die Zuwendungen für die von der
Unterstützungskasse vorgesehenen Leistungen zu gering, muss der Arbeitgeber für
den Fehlbetrag einstehen.
Die Unterstützungskasse kann auch überbetrieblich organisiert sein und ist
dann im Regelfall eine durch Versicherung rückgedeckte Unterstützungskasse.
Zurück
© 1999-2012 Martin Neßlböck Versicherungsmakler GmbH
Parkstraße 10, 12623 Berlin
Telefon gebührenfrei 0800-2618565, Telefax gebührenfrei 0800-2618566 E-Mail: medien@optimale-vorsorge.eu , Internet:www.optimale-vorsorge.eu
|