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Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder
seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch einräumt. Sie
ist zugleich auch Versicherungsgesellschaft und unterliegt daher der staatlichen
Aufsicht.
Es werden Beiträge eingezahlt, die dann von der Pensionskasse nach den
Vorschriften einer Versicherungsgesellschaft angelegt werden und zu den
geschäftsplanmäßigen Leistungen führen.
Weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers bestehen im Normalfall praktisch
nicht, da sich der spätere Versorgungsanspruch des Arbeitnehmers direkt gegen
die Pensionskasse richtet.
Eine Riesterförderung der Beiträge ist grundsätzlich möglich.
Die Pensionskasse kann sowohl als betriebseigene wie auch als
überbetriebliche Einrichtung geführt werden.
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© 1999-2012 Martin Neßlböck Versicherungsmakler GmbH
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