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Direktversicherung
Wie der Name bereits sagt, liegt das Wesen der Direktversicherung darin, dass
der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers bei einem Versicherungsunternehmen
eine Lebensversicherung abschließt und regelmäßig die fälligen Beiträge hierzu
zahlt.
Die Direktversicherung ermöglicht auch die Riesterförderung.
Bei Zusagen, die bis Ende 2004 erteilt wurden, ist meistens eine
Kapitalzahlung bei Erreichen der Altersgrenze vereinbart und der Arbeitnehmer
erhält das unwiderrufliche Bezugsrecht, wobei er für den Fall seines Todes einen
Dritten als Bezugsberechtigten bestimmen kann.
Für neue Direktversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden, muss eine
Rentenzahlung vorgesehen sein, ohne dass jedoch ein Kapitalwahlrecht
ausgeschlossen ist.
Weitere Verpflichtungen des Arbeitgebers bestehen im Normalfall praktisch
nicht.
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